AGB – Hochzeiten

Wichtiges für meine Brautpaare

Patrick Karl

93351 Painten

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Bei der Herstellung von Hochzeitsfilmen durch Patrick Karl gelten seit 1. Januar 2018 folgenden AGB für Hochzeitsfilme.
Die  AGB für Film- / Videoproduktion für Unternehmen / Künstler können hier eingesehen werden.

ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit Patrick Karl.  Der Vertragsabschluss erfolgt per Übermittlung des Vertrags durch Patrick Karl an den Auftraggeber. Der Auftraggeber muss den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung, an Patrick Karl unterschrieben per Scan oder Foto an [email protected] zurücksenden, ansonsten ist der Vertrag nichtig.


1. ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung mit Patrick Karl.  Der Vertragsabschluss erfolgt per Übermittlung des Vertrags durch Patrick Karl an den Auftraggeber. Der Auftraggeber muss den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Übermittlung, an Patrick Karl unterschrieben per Scan oder Foto an [email protected] zurücksenden, ansonsten ist der Vertrag nichtig.


2. ZAHLUNG

Mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages geht das vereinbarte Nutzungsrecht an das Brautpaar (Auftraggeber) über. Das Urheberrecht verbleibt bei Patrick Karl.


3. STORNIERUNG / ABSAGE

Kann die Hochzeit seitens des Brautpaares aufgrund höherer Gewalt (z.B: Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Patrick Karl auf 100 % des Honorars des Hochzeitfilms. 

Ist es Patrick Karl aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Insolvenz o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abtretung etwaiger Mehrkosten an Patrick Karl. Patrick Karl bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwertigen Ersatzvideografen zu stellen ohne Mehrkosten. 

Tritt der Kunde mit Einverständnis von Patrick Karl vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 80 % der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an Patrick Karl zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. 


4 . HAFTUNG / GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Videos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Patrick Karl unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Videografen ausgeübten, künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. 

Dem Auftraggeber steht jedoch, wie im Angebot beschrieben, Nachbesserung einzelner Szenen zu, welche Patrick Karl mit Timecode im fertigen Film durchzugeben ist. Zu den nachzuarbeiteten Punkten zählen, Anpassung der Musik, hinzufügen von einzelnen Szenen, Szene verlängern/kürzen. Sollte der Auftraggeber umfangreichere Änderungen wünschen, sind diese mit Patrick Karl abzustimmen, welcher anschließend eine Kostenschätzung an den Auftraggeber übergibt. Die Änderung sind infolgedessen als Mehrpreis zu berechnen

Der Videograf ist stets bemüht, die Hochzeit mit all ihren Höhepunkten und vor allem ihren Gästen videografisch festzuhalten. So besteht jedoch seitens des Videografens keine Garantie für die Aufnahme jedes einzelnen Gastes, ebenso für das Festhalten von jedem einzelnen Moment/Augenblickes, welches beispielsweise spontan geschieht und/oder zu welchem Patrick Karl nicht explizit informiert wurde.

Patrick Karl sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung, während der gesamten Hochzeit. Hierzu verfügt Patrick Karl und ein eventuell eingesetztes Team, im Falle einer technischen Störung, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist Patrick Karl nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreten und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Videograf ist seitens des Brautpaares nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen. 

Ist das Filmen seitens der Trauungsstätte während der Trauung nicht erwünscht, so trägt Patrick Karl keine Verantwortung für fehlende Aufnahmen während einer Zeremonie. Es liegt in der Verantwortung des Brautpaares, sich diesbezüglich rechtzeitig zu informieren und eine Genehmigung seitens der Trauungsstätte einzuholen.

Die Hochzeitaufnahmen werden von Patrick Karl professionell grundbearbeitet und vorsortiert – dabei werden keine wichtigen Videoaufnahmen gelöscht – nur unbrauchbare aussortiert.

Die Lieferzeit des Videos benötigt in der Regel weniger als 6 Wochen.


5. DATENSCHUTZ

Die Videodateien dürfen, insofern im Vertrag ausgewählt, von Patrick Karl für die Eigenwerbung verwendet werden. Selbstverständlich werden nur die schönsten & schmeichelhaftesten Aufnahmen verwendet. 

Sollten am Hochzeitstag Luftaufnahmen per Drohne gewünscht sein, verpflichtet sich das Brautpaar das Einverständnis der Kirche, Location & im Bild befindlichen Personen einzuholen.


6. SPEICHERUNG ERZEUGTER MEDIEN

Der fertiggestellte Film wird dem Auftraggeber nach erfolgreicher Übergabe unmittelbar zum Download zur Verfügung gestellt. Nach Bezahlung des Auftrags werden auch die Rohmaterialien an den Auftraggeber zum Download ausgegeben. Der Download erfolgt über eine gesicherte Cloudanwendung. Die Dateien sind für den Auftraggeber 14 Tage abrufbereit.

Die erstellten Dateien werden bis zu 3 Monate nach der erfolgten Übermittlung von Patrick Karl aufbewahrt und anschließend gelöscht. Eine Forderung der Dateien durch den Auftraggeber nach der abgelaufenen Frist ist nicht möglich.


AGB-Hochzeitsfilm